Die untere Forstbehörde des Ostalbkreises weist in einer E-Mail an die Forstbetriebsgemeinschaften auf aktuelle Fördermöglichkeiten im Bereich der Borkenkäferüberwachung sowie der Wiederbewaldung hin.
- Förderung der Borkenkäferüberwachung
Für die Überwachung von Borkenkäferbefall auf Nadelholzflächen kann bis zum 15. Oktober 2025 ein Förderantrag gestellt werden. Es gelten folgende Fördersätze:
15 €/ha bei Überwachung durch Dritte oder beauftragte Arbeitskräfte
12 €/ha bei Eigenleistung durch den Waldbesitzenden
Voraussetzung ist eine Mindestflurstücksgröße von 1.000 m².
- Förderung von Pflanzmaßnahmen
Zusätzlich können auch Förderanträge für Pflanzmaßnahmen gestellt werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen klimatischen Bedingungen empfiehlt das Forstdezernat eine Herbstpflanzung, um die Bodenfeuchtigkeit besser zu nutzen und die Anwuchserfolge zu erhöhen.
Die zuständigen Revierleitenden stehen für Fragen zur Antragstellung und förderfähigen Maßnahmen gerne zur Verfügung.
Aktuell gültige Förderanträge und Informationen sind im Förderwegweiser für forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen zu finden.